Persönliche Schutzausrüstung (PSA):
Die Überprüfung Ihrer PSA durch eine sachkundige Person, muß mindestens einmal jährlich durchgeführt werden!
Bei oftmaligem Gebrauch, starker Abnutzung bzw. extremen Umwelteinflüssen, kann sich die Verwendungsdauer verkürzen.

Die PSA ist einer Sonderprüfung zu unterziehen oder auszuwechseln bei:

  • Beschädigung von tragenden und für die Sicherheit wesentlichen Bestandteilen

  • Beanspruchung oder Beschädigung durch Absturz (Sonderprüfung)

  • Ablauf der Verwendungsdauer (Angaben des Herstellers)


Rettungs-, Hub- und Abseilgeräte:
(Rollgliss R300, Swiss Roll R300, Mittelmann RG10 / RG10 Hub, Doppelmayr, Heli- und Veligames usw.)
Diese Geräte dürfen nur vom Hersteller oder von einer autorisierten Stelle überprüft und gewartet werden!

Für jedes Bergegerät mit allen Einzelteilen wird gesondert eine detailierte Dokumentation erstellt.

Für die Überprüfung vor Ort werden vom Betreiber zwei Helfer zur Verfügung gestellt, die das Aus- und Einpacken der Rettungs-, Hub und Abseilgeräte vornehmen.

Für die Überprüfung von Berge-, Halte und Sicherungsseilen ist ein geeigneter Raum (z.B. Bahnhof oder Garage) notwendig, damit die Seile für die visuelle Kontrolle ausgelegt werden können.

Bitte kontaktieren Sie uns, wir beantworten gerne Ihre Fragen!

Für direkte Anfragen können Sie auch folgendes Kontaktformular faxen!

Ihre Anfrage:
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Ihre Ansprechpartner:
Siegfried Nagel
Leitung Service
Tel.: +43 5574 604 - 1050