Fördermittel für Maßnahmen zur temporären Verlagerung des Geschäftsbetriebs in Außenbereiche

Unter Berück­sich­ti­gung der beson­de­ren Coro­na-Situa­ti­on stellt der Staat För­de­run­gen in Aus­sicht, die ins­be­son­de­re die stark betrof­fe­ne Gas­tro-Bran­che finan­zi­ell unter­stüt­zen sollen.
Die Über­brü­ckungs­hil­fe II umfasst die För­der­mo­na­te Sep­tem­ber bis Dezem­ber 2020. Anträ­ge für die­sen Zeit­raum kön­nen ab sofort gestellt wer­den. Die Antrags­frist endet am 31. Dezem­ber 2020.
Quel­le: https://www.dehoga-corona.de/ueberbrueckungshilfen-foerderprogramme/

Wir möch­ten Sie ins­be­son­de­re auf die För­de­rung von Inves­ti­tio­nen in Außen­be­rei­chen auf­merk­sam machen, zum Bei­spiel für die Aus­stat­tung mit BURDA Infrarotheizstrahlern.

Sie­he dazu För­der­ta­bel­le, Absatz 2.4:

Zitat (Aus­zug):
6. Aus­ga­ben für Elek­tri­zi­tät, Was­ser, Hei­zung, Rei­ni­gung und Hygienemaßnahmen
• Inklu­si­ve Kos­ten für Käl­te und Gas

• Zur Berück­sich­ti­gung der beson­de­ren Coro­na-Situa­ti­on wer­den hier auch Hygie­ne­maß­nah­men ein­schließ­lich inves­ti­ve Maß­nah­men berück­sich­tigt, die nicht vor dem 1. Sep­tem­ber 2020 begrün­det sind (z.B. Luft­fil­ter­an­la­gen, Maß­nah­men zur tem­po­rä­ren Ver­la­ge­rung des Geschäfts­be­triebs in Außenbereiche).

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Ger­ne ste­hen wir Ihnen bei der Aus­wahl und Pla­nung zur Ver­fü­gung. Bit­te haben Sie Ver­ständ­nis, dass wir kei­ne Bera­tung über För­der­mit­tel anbie­ten können!
Rufen Sie uns an unter: +49 6173 32424-0 oder sen­den eine E-Mail an: info@burdawtg.de