Fördermittel für Maßnahmen zur temporären Verlagerung des Geschäftsbetriebs in Außenbereiche
Unter Berücksichtigung der besonderen Corona-Situation stellt der Staat Förderungen in Aussicht, die insbesondere die stark betroffene Gastro-Branche finanziell unterstützen sollen.
Die Überbrückungshilfe II umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Anträge für diesen Zeitraum können ab sofort gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 31. Dezember 2020.
Quelle: https://www.dehoga-corona.de/ueberbrueckungshilfen-foerderprogramme/
Wir möchten Sie insbesondere auf die Förderung von Investitionen in Außenbereichen aufmerksam machen, zum Beispiel für die Ausstattung mit BURDA Infrarotheizstrahlern.
Siehe dazu Fördertabelle, Absatz 2.4:
Zitat (Auszug):
6. Ausgaben für Elektrizität, Wasser, Heizung, Reinigung und Hygienemaßnahmen
• Inklusive Kosten für Kälte und Gas• Zur Berücksichtigung der besonderen Corona-Situation werden hier auch Hygienemaßnahmen einschließlich investive Maßnahmen berücksichtigt, die nicht vor dem 1. September 2020 begründet sind (z.B. Luftfilteranlagen, Maßnahmen zur temporären Verlagerung des Geschäftsbetriebs in Außenbereiche).
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Gerne stehen wir Ihnen bei der Auswahl und Planung zur Verfügung. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine Beratung über Fördermittel anbieten können!
Rufen Sie uns an unter: +49 6173 32424-0 oder senden eine E-Mail an: info@burdawtg.de