Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen  für Fernabsatz

Stand 5.12.2022

Inhaltsverzeichnis

  1. Gel­tungs­be­reich
  2. Ver­trags­schluss
  3. Wider­rufs­recht
  4. Prei­se und Zahlungsbedingungen
  5. Lie­fer- und Versandbedingungen
  6. Eigen­tums­vor­be­halt
  7. Män­gel­haf­tung
  8. Haf­tung
  9. Anwend­ba­res Recht, Vertragssprache
  10. Gerichts­stand
  11. Alter­na­ti­ve Streitbeilegung

1) Geltungsbereich

1.1 Die­se All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen (nach­fol­gend „AGB“) der Bur­da World­wi­de Tech­no­lo­gies GmbH (nach­fol­gend „Ver­käu­fer“), gel­ten für alle Ver­trä­ge, die ein Ver­brau­cher oder Unter­neh­mer (nach­fol­gend „Kun­de“) mit dem Ver­käu­fer unter Ver­wen­dung von Fern­kom­mu­ni­ka­ti­ons­mit­teln (z. B. Tele­fon, Fax, E-Mail, Brief) aus­schließ­lich durch indi­vi­du­el­le Kom­mu­ni­ka­ti­on im Sin­ne des § 312j Abs. 5 Satz 1 BGB abschließt. Hier­mit wird der Ein­be­zie­hung von eige­nen Bedin­gun­gen des Kun­den wider­spro­chen, es sei denn, es ist etwas ande­res vereinbart.

1.2 Ver­brau­cher im Sin­ne die­ser AGB ist jede natür­li­che Per­son, die ein Rechts­ge­schäft zu Zwe­cken abschließt, die über­wie­gend weder ihrer gewerb­li­chen noch ihrer selb­stän­di­gen beruf­li­chen Tätig­keit zuge­rech­net wer­den können.

1.3 Unter­neh­mer im Sin­ne die­ser AGB ist eine natür­li­che oder juris­ti­sche Per­son oder eine rechts­fä­hi­ge Per­so­nen­ge­sell­schaft, die bei Abschluss eines Rechts­ge­schäfts in Aus­übung ihrer gewerb­li­chen oder selb­stän­di­gen beruf­li­chen Tätig­keit handelt.

2) Vertragsschluss

2.1 Der Kun­de kann per E-Mail, per Fax, per Tele­fon, pos­ta­lisch oder über das auf der Web­site des Ver­käu­fers vor­ge­hal­te­ne Online-Kon­takt­for­mu­lar eine unver­bind­li­che Anfra­ge auf Abga­be eines Ange­bots an den Ver­käu­fer rich­ten. Der Ver­käu­fer lässt dem Kun­den auf des­sen Anfra­ge hin in Text­form (z.B. per E-Mail, Fax oder Brief), ein ver­bind­li­ches Ange­bot zum Ver­kauf der vom Kun­den zuvor aus­ge­wähl­ten Ware aus dem Waren­sor­ti­ment des Ver­käu­fers zukommen.

2.2 Die­ses Ange­bot kann der Kun­de durch eine gegen­über dem Ver­käu­fer abzu­ge­ben­de Annah­me­er­klä­rung per E-Mail oder pos­ta­lisch oder durch Zah­lung des vom Ver­käu­fer ange­bo­te­nen Kauf­prei­ses inner­halb von 7 (sie­ben) Tagen ab Zugang des Ange­bots anneh­men, wobei für die Berech­nung der Frist der Tag des Ange­bots­zu­gangs nicht mit­ge­rech­net wird. Für die Annah­me durch Zah­lung ist der Tag des Zah­lungs­ein­gangs beim Ver­käu­fer maß­geb­lich. Fällt der letz­te Tag der Frist zur Annah­me des Ange­bots auf einen Sams­tag, Sonn­tag, oder einen am Sitz des Kun­den staat­lich aner­kann­ten all­ge­mei­nen Fei­er­tag, so tritt an die Stel­le eines sol­chen Tages der nächs­te Werk­tag. Nimmt der Kun­de das Ange­bot des Ver­käu­fers inner­halb der vor­ge­nann­ten Frist nicht an, so ist der Ver­käu­fer nicht mehr an sein Ange­bot gebun­den und kann wie­der frei über die Ware ver­fü­gen. Hier­auf wird der Ver­käu­fer den Kun­den in sei­nem Ange­bot noch­mals beson­ders hinweisen.

3) Widerrufsrecht

3.1 Ver­brau­chern steht grund­sätz­lich ein Wider­rufs­recht zu.

3.2 Nähe­re Infor­ma­tio­nen zum Wider­rufs­recht erge­ben sich aus der Wider­rufs­be­leh­rung des Verkäufers.

4) Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Sofern sich aus der Pro­dukt­be­schrei­bung des Ver­käu­fers nichts ande­res ergibt, han­delt es sich bei den ange­ge­be­nen Prei­sen um Gesamt­prei­se, die die gesetz­li­che Umsatz­steu­er ent­hal­ten. Gege­be­nen­falls zusätz­lich anfal­len­de Lie­fer- und Ver­sand­kos­ten wer­den im Ange­bot des Ver­käu­fers geson­dert angegeben.

4.2 Bei Lie­fe­run­gen in Län­der außer­halb der Euro­päi­schen Uni­on kön­nen im Ein­zel­fall wei­te­re Kos­ten anfal­len, die der Ver­käu­fer nicht zu ver­tre­ten hat und die vom Kun­den zu tra­gen sind. Hier­zu zäh­len bei­spiels­wei­se Kos­ten für die Geld­über­mitt­lung durch Kre­dit­in­sti­tu­te (z.B. Über­wei­sungs­ge­büh­ren, Wech­sel­kurs­ge­büh­ren) oder ein­fuhr­recht­li­che Abga­ben bzw. Steu­ern (z.B. Zöl­le). Sol­che Kos­ten kön­nen in Bezug auf die Geld­über­mitt­lung auch dann anfal­len, wenn die Lie­fe­rung nicht in ein Land außer­halb der Euro­päi­schen Uni­on erfolgt, der Kun­de die Zah­lung aber von einem Land außer­halb der Euro­päi­schen Uni­on aus vornimmt.

4.3 Die Zahlungsmöglichkeit/en wird/werden dem Kun­den im Ange­bot des Ver­käu­fers mitgeteilt.

4.4 Ist Vor­aus­kas­se per Bank­über­wei­sung ver­ein­bart, ist die Zah­lung sofort nach Ver­trags­ab­schluss fäl­lig, sofern die Par­tei­en kei­nen spä­te­ren Fäl­lig­keits­ter­min ver­ein­bart haben.

4.5 Bei Aus­wahl der Zah­lungs­art „Pay­Pal“ erfolgt die Zah­lungs­ab­wick­lung über den Zah­lungs­dienst­leis­ter Pay­Pal (Euro­pe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Bou­le­vard Roy­al, L-2449 Luxem­bourg, unter Gel­tung der Pay­Pal-Nut­zungs­be­din­gun­gen, ein­seh­bar unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragree­ment-full.

4.6 Bei Aus­wahl der Zah­lungs­art Lie­fe­rung auf Rech­nung wird der Kauf­preis fäl­lig, nach­dem die Ware gelie­fert und in Rech­nung gestellt wurde.

4.7 Bei Aus­wahl der Zah­lungs­art Rech­nungs­kauf wird der Kauf­preis fäl­lig, nach­dem die Ware gelie­fert und in Rech­nung gestellt wur­de. In die­sem Fall ist der Kauf­preis inner­halb von 7 (sie­ben) Tagen ab Erhalt der Rech­nung ohne Abzug zu zah­len, sofern nichts ande­res ver­ein­bart ist. Der Ver­käu­fer behält sich vor, die Zah­lungs­art Rech­nungs­kauf nur bis zu einem bestimm­ten Bestell­vo­lu­men anzu­bie­ten und die­se Zah­lungs­art bei Über­schrei­tung des ange­ge­be­nen Bestell­vo­lu­mens abzu­leh­nen. In die­sem Fall wird der Ver­käu­fer den Kun­den in sei­nem Ange­bot auf eine ent­spre­chen­de Zah­lungs­be­schrän­kung hin­wei­sen. Der Ver­käu­fer behält sich fer­ner vor, bei Aus­wahl der Zah­lungs­art Rech­nungs­kauf eine Boni­täts­prü­fung durch­zu­füh­ren und die­se Zah­lungs­art bei nega­ti­ver Boni­täts­prü­fung abzulehnen.

4.8 Bei Aus­wahl der Zah­lungs­art Rech­nungs­kauf wird der Kauf­preis fäl­lig, nach­dem die Ware gelie­fert und in Rech­nung gestellt wur­de. In die­sem Fall ist der Kauf­preis inner­halb von 14 (vier­zehn) Tagen ab Erhalt der Rech­nung ohne Abzug zu zah­len, sofern nichts ande­res ver­ein­bart ist. Der Ver­käu­fer behält sich vor, die Zah­lungs­art Rech­nungs­kauf nur bis zu einem bestimm­ten Bestell­vo­lu­men anzu­bie­ten und die­se Zah­lungs­art bei Über­schrei­tung des ange­ge­be­nen Bestell­vo­lu­mens abzu­leh­nen. In die­sem Fall wird der Ver­käu­fer den Kun­den in sei­nem Ange­bot auf eine ent­spre­chen­de Zah­lungs­be­schrän­kung hin­wei­sen. Der Ver­käu­fer behält sich fer­ner vor, bei Aus­wahl der Zah­lungs­art Rech­nungs­kauf eine Boni­täts­prü­fung durch­zu­füh­ren und die­se Zah­lungs­art bei nega­ti­ver Boni­täts­prü­fung abzulehnen.

4.9 Bei Aus­wahl der Zah­lungs­art Bank­ein­zug (Last­schrift) ist der Rech­nungs­be­trag mit Ver­trags­schluss sofort fällig.

Bei Aus­wahl der Zah­lungs­art SEPA-Last­schrift ist der Rech­nungs­be­trag nach Ertei­lung eines SEPA-Last­schrift­man­dats, nicht jedoch vor Ablauf der Frist für die Vor­ab­in­for­ma­ti­on zur Zah­lung fäl­lig. Der Ein­zug der Last­schrift erfolgt, wenn die bestell­te Ware das Lager des Ver­käu­fers ver­lässt, nicht jedoch vor Ablauf der Frist für die Vor­ab­in­for­ma­ti­on. Vor­ab­in­for­ma­ti­on („Pre-Noti­fi­ca­ti­on“) ist jede Mit­tei­lung (z.B. Rech­nung, Poli­ce, Ver­trag) des Ver­käu­fers an den Kun­den, die eine Belas­tung mit­tels SEPA-Last­schrift ankün­digt. Wird die Last­schrift man­gels aus­rei­chen­der Kon­to­de­ckung oder auf­grund der Anga­be einer fal­schen Bank­ver­bin­dung nicht ein­ge­löst oder wider­spricht der Kun­de der Abbu­chung, obwohl er hier­zu nicht berech­tigt ist, hat der Kun­de die durch die Rück­bu­chung des jewei­li­gen Kre­dit­in­sti­tuts ent­ste­hen­den Gebüh­ren zu tra­gen, wenn er dies zu ver­tre­ten hat. Der Ver­käu­fer behält sich vor, bei Aus­wahl der Zah­lungs­art SEPA-Last­schrift eine Boni­täts­prü­fung durch­zu­füh­ren und die­se Zah­lungs­art bei nega­ti­ver Boni­täts­prü­fung abzulehnen.

5) Liefer- und Versandbedingungen

5.1 Die Lie­fe­rung von Waren erfolgt auf dem Ver­sand­weg an die vom Kun­den ange­ge­be­ne Lie­fer­an­schrift, sofern nichts ande­res ver­ein­bart ist. Der Ver­sand an eine abwei­chen­de Lie­fer­adres­se wird mit einer Ser­vice­pau­scha­le von aktu­ell 10 Euro + MwSt. in Rech­nung gestellt und auf der Rech­nung ausgewiesen.

5.2 Schei­tert die Zustel­lung der Ware aus Grün­den, die der Kun­de zu ver­tre­ten hat, trägt der Kun­de die dem Ver­käu­fer hier­durch ent­ste­hen­den ange­mes­se­nen Kos­ten. Dies gilt im Hin­blick auf die Kos­ten für die Hin­sen­dung nicht, wenn der Kun­de sein Wider­rufs­recht wirk­sam aus­übt. Für die Rück­sen­de­kos­ten gilt bei wirk­sa­mer Aus­übung des Wider­rufs­rechts durch den Kun­den die in der Wider­rufs­be­leh­rung des Ver­käu­fers hier­zu getrof­fe­ne Regelung.

5.3 Han­delt der Kun­de als Unter­neh­mer, geht die Gefahr des zufäl­li­gen Unter­gangs und der zufäl­li­gen Ver­schlech­te­rung der ver­kauf­ten Ware auf den Kun­den über, sobald der Ver­käu­fer die Sache dem Spe­di­teur, dem Fracht­füh­rer oder der sonst zur Aus­füh­rung der Ver­sen­dung bestimm­ten Per­son oder Anstalt aus­ge­lie­fert hat. Han­delt der Kun­de als Ver­brau­cher, geht die Gefahr des zufäl­li­gen Unter­gangs und der zufäl­li­gen Ver­schlech­te­rung der ver­kauf­ten Ware grund­sätz­lich erst mit Über­ga­be der Ware an den Kun­den oder eine emp­fangs­be­rech­tig­te Per­son über. Abwei­chend hier­von geht die Gefahr des zufäl­li­gen Unter­gangs und der zufäl­li­gen Ver­schlech­te­rung der ver­kauf­ten Ware auch bei Ver­brau­chern bereits auf den Kun­den über, sobald der Ver­käu­fer die Sache dem Spe­di­teur, dem Fracht­füh­rer oder der sonst zur Aus­füh­rung der Ver­sen­dung bestimm­ten Per­son oder Anstalt aus­ge­lie­fert hat, wenn der Kun­de den Spe­di­teur, den Fracht­füh­rer oder die sonst zur Aus­füh­rung der Ver­sen­dung bestimm­te Per­son oder Anstalt mit der Aus­füh­rung beauf­tragt und der Ver­käu­fer dem Kun­den die­se Per­son oder Anstalt zuvor nicht benannt hat.

5.4 Der Ver­käu­fer behält sich das Recht vor, im Fal­le nicht rich­ti­ger oder nicht ord­nungs­ge­mä­ßer Selbst­be­lie­fe­rung vom Ver­trag zurück­zu­tre­ten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nicht­lie­fe­rung nicht vom Ver­käu­fer zu ver­tre­ten ist und die­ser mit der gebo­te­nen Sorg­falt ein kon­kre­tes Deckungs­ge­schäft mit dem Zulie­fe­rer abge­schlos­sen hat. Der Ver­käu­fer wird alle zumut­ba­ren Anstren­gun­gen unter­neh­men, um die Ware zu beschaf­fen. Im Fal­le der Nicht­ver­füg­bar­keit oder der nur teil­wei­sen Ver­füg­bar­keit der Ware wird der Kun­de unver­züg­lich infor­miert und die Gegen­leis­tung unver­züg­lich erstattet.

5.5 Bei Selbst­ab­ho­lung infor­miert der Ver­käu­fer den Kun­den zunächst per E-Mail dar­über, dass die von ihm bestell­te Ware zur Abho­lung bereit steht. Nach Erhalt die­ser E-Mail kann der Kun­de die Ware nach Abspra­che mit dem Ver­käu­fer am Sitz des Ver­käu­fers abho­len. In die­sem Fall wer­den kei­ne Ver­sand­kos­ten berechnet.

6) Eigentumsvorbehalt

6.1 Gegen­über Ver­brau­chern behält sich der Ver­käu­fer bis zur voll­stän­di­gen Bezah­lung des geschul­de­ten Kauf­prei­ses das Eigen­tum an der gelie­fer­ten Ware vor.

6.2 Gegen­über Unter­neh­mern behält sich der Ver­käu­fer bis zur voll­stän­di­gen Beglei­chung aller For­de­run­gen aus einer lau­fen­den Geschäfts­be­zie­hung das Eigen­tum an der gelie­fer­ten Ware vor.

6.3 Han­delt der Kun­de als Unter­neh­mer, so ist er zur Wei­ter­ver­äu­ße­rung der Vor­be­halts­wa­re im ord­nungs­ge­mä­ßen Geschäfts­be­trieb berech­tigt. Sämt­li­che hier­aus ent­ste­hen­den For­de­run­gen gegen Drit­te tritt der Kun­de in Höhe des jewei­li­gen Rech­nungs­wer­tes (ein­schließ­lich Umsatz­steu­er) im Vor­aus an den Ver­käu­fer ab. Die­se Abtre­tung gilt unab­hän­gig davon, ob die Vor­be­halts­wa­re ohne oder nach Ver­ar­bei­tung wei­ter­ver­kauft wor­den ist. Der Kun­de bleibt zur Ein­zie­hung der For­de­run­gen auch nach der Abtre­tung ermäch­tigt. Die Befug­nis des Ver­käu­fers, die For­de­run­gen selbst ein­zu­zie­hen, bleibt davon unbe­rührt. Der Ver­käu­fer wird jedoch die For­de­run­gen nicht ein­zie­hen, solan­ge der Kun­de sei­nen Zah­lungs­ver­pflich­tun­gen dem Ver­käu­fer gegen­über nach­kommt, nicht in Zah­lungs­ver­zug gerät und kein Antrag auf Eröff­nung eines Insol­venz­ver­fah­rens gestellt ist.

7) Mängelhaftung

7.1 Soweit sich aus den nach­fol­gen­den Rege­lun­gen nichts ande­res ergibt, gel­ten die Vor­schrif­ten der gesetz­li­chen Män­gel­haf­tung. Hier­von abwei­chend gilt bei Ver­trä­gen zur Lie­fe­rung von Waren:

7.2 Han­delt der Kun­de als Unternehmer,

  • hat der Ver­käu­fer die Wahl der Art der Nacherfüllung;
  • beträgt bei neu­en Waren die Ver­jäh­rungs­frist für Män­gel ein Jahr ab Ablie­fe­rung der Ware;
  • sind bei gebrauch­ten Waren die Rech­te und Ansprü­che wegen Män­geln ausgeschlossen;
  • beginnt die Ver­jäh­rung nicht erneut, wenn im Rah­men der Män­gel­haf­tung eine Ersatz­lie­fe­rung erfolgt.

7.3 Die vor­ste­hend gere­gel­ten Haf­tungs­be­schrän­kun­gen und Frist­ver­kür­zun­gen gel­ten nicht

  • für Scha­dens­er­satz- und Auf­wen­dungs­er­satz­an­sprü­che des Kunden,
  • für den Fall, dass der Ver­käu­fer den Man­gel arg­lis­tig ver­schwie­gen hat,
  • für Waren, die ent­spre­chend ihrer übli­chen Ver­wen­dungs­wei­se für ein Bau­werk ver­wen­det wor­den sind und des­sen Man­gel­haf­tig­keit ver­ur­sacht haben,
  • für eine ggf. bestehen­de Ver­pflich­tung des Ver­käu­fers zur Bereit­stel­lung von Aktua­li­sie­run­gen für digi­ta­le Pro­duk­te, bei Ver­trä­gen zur Lie­fe­rung von Waren mit digi­ta­len Elementen.

7.4 Dar­über hin­aus gilt für Unter­neh­mer, dass die gesetz­li­chen Ver­jäh­rungs­fris­ten für einen ggf. bestehen­den gesetz­li­chen Rück­griffs­an­spruch unbe­rührt bleiben.

7.5 Han­delt der Kun­de als Kauf­mann i.S.d. § 1 HGB, trifft ihn die kauf­män­ni­sche Unter­su­chungs- und Rüge­pflicht gemäß § 377 HGB. Unter­lässt der Kun­de die dort gere­gel­ten Anzei­ge­pflich­ten, gilt die Ware als genehmigt.

7.6 Han­delt der Kun­de als Ver­brau­cher, so wird er gebe­ten, ange­lie­fer­te Waren mit offen­sicht­li­chen Trans­port­schä­den bei dem Zustel­ler zu rekla­mie­ren und den Ver­käu­fer hier­von in Kennt­nis zu set­zen. Kommt der Kun­de dem nicht nach, hat dies kei­ner­lei Aus­wir­kun­gen auf sei­ne gesetz­li­chen oder ver­trag­li­chen Mängelansprüche.

8) Haftung

Der Ver­käu­fer haf­tet dem Kun­den aus allen ver­trag­li­chen, ver­trags­ähn­li­chen und gesetz­li­chen, auch delikt­i­schen Ansprü­chen auf Scha­dens- und Auf­wen­dungs­er­satz wie folgt:

8.1 Der Ver­käu­fer haf­tet aus jedem Rechts­grund uneingeschränkt

  • bei Vor­satz oder gro­ber Fahrlässigkeit,
  • bei vor­sätz­li­cher oder fahr­läs­si­ger Ver­let­zung des Lebens, des Kör­pers oder der Gesundheit,
  • auf­grund eines Garan­tie­ver­spre­chens, soweit dies­be­züg­lich nichts ande­res gere­gelt ist,
  • auf­grund zwin­gen­der Haf­tung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.

8.2 Ver­letzt der Ver­käu­fer fahr­läs­sig eine wesent­li­che Ver­trags­pflicht, ist die Haf­tung auf den ver­trags­ty­pi­schen, vor­her­seh­ba­ren Scha­den begrenzt, sofern nicht gemäß vor­ste­hen­der Zif­fer unbe­schränkt gehaf­tet wird. Wesent­li­che Ver­trags­pflich­ten sind Pflich­ten, die der Ver­trag dem Ver­käu­fer nach sei­nem Inhalt zur Errei­chung des Ver­trags­zwecks auf­er­legt, deren Erfül­lung die ord­nungs­ge­mä­ße Durch­füh­rung des Ver­trags über­haupt erst ermög­licht und auf deren Ein­hal­tung der Kun­de regel­mä­ßig ver­trau­en darf.

8.3 Im Übri­gen ist eine Haf­tung des Ver­käu­fers ausgeschlossen.

8.4 Vor­ste­hen­de Haf­tungs­re­ge­lun­gen gel­ten auch im Hin­blick auf die Haf­tung des Ver­käu­fers für sei­ne Erfül­lungs­ge­hil­fen und gesetz­li­chen Vertreter.

9) Anwendbares Recht, Vertragssprache

9.1 Für sämt­li­che Rechts­be­zie­hun­gen der Par­tei­en gilt das Recht der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land unter Aus­schluss der Geset­ze über den inter­na­tio­na­len Kauf beweg­li­cher Waren. Bei Ver­brau­chern gilt die­se Rechts­wahl nur inso­weit, als nicht der gewähr­te Schutz durch zwin­gen­de Bestim­mun­gen des Rechts des Staa­tes, in dem der Ver­brau­cher sei­nen gewöhn­li­chen Auf­ent­halt hat, ent­zo­gen wird.

9.2 Die Ver­trags­spra­che ist Deutsch.

10) Gerichtsstand

Han­delt der Kun­de als Kauf­mann, juris­ti­sche Per­son des öffent­li­chen Rechts oder öffent­lich-recht­li­ches Son­der­ver­mö­gen mit Sitz im Hoheits­ge­biet der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land, ist aus­schließ­li­cher Gerichts­stand für alle Strei­tig­kei­ten aus die­sem Ver­trag der Geschäfts­sitz des Ver­käu­fers. Hat der Kun­de sei­nen Sitz außer­halb des Hoheits­ge­biets der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land, so ist der Geschäfts­sitz des Ver­käu­fers aus­schließ­li­cher Gerichts­stand für alle Strei­tig­kei­ten aus die­sem Ver­trag, wenn der Ver­trag oder Ansprü­che aus dem Ver­trag der beruf­li­chen oder gewerb­li­chen Tätig­keit des Kun­den zuge­rech­net wer­den kön­nen. Der Ver­käu­fer ist in den vor­ste­hen­den Fäl­len jedoch in jedem Fall berech­tigt, das Gericht am Sitz des Kun­den anzurufen.

11) Alternative Streitbeilegung

11.1 Die EU-Kom­mis­si­on stellt im Inter­net unter fol­gen­dem Link eine Platt­form zur Online-Streit­bei­le­gung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr

Die­se Platt­form dient als Anlauf­stel­le zur außer­ge­richt­li­chen Bei­le­gung von Strei­tig­kei­ten aus Online-Kauf- oder Dienst­leis­tungs­ver­trä­gen, an denen ein Ver­brau­cher betei­ligt ist.

11.2 Der Ver­käu­fer ist zur Teil­nah­me an einem Streit­bei­le­gungs­ver­fah­ren vor einer Ver­brau­cher­schlich­tungs­stel­le weder ver­pflich­tet noch bereit.