HERSTELLERGARANTIE

Garantiebedingungen:

April 2023

Der Hersteller Burda Worldwide Technologies GmbH gewährt auf die mit dem Garantieversprechen beworbene Ware folgende Garantie:

Für Endkunden/private Nutzung

Für Gewerbekunden/gewerbliche Nutzung

Für Industriekunden/industrielle Nutzung

  • 2 Jahre Garantie auf Heizstrahler der Serien RELAX GLASS, RELAX DARK, TERM und SMART.

  • 24 Monate Garantie auf Heizröhren

  • 5 Jahre Garantie auf Heizplatten HEATPANELS

  • 12 Monate Garantie auf Heizstrahler der Serien RELAX GLASS, RELAX DARK, TERM und SMART.

  • 12 Monate Garantie auf Heizröhren

  • 1 Jahr Garantie auf Heizplatten HEATPANELS

  • 6 Monate Garantie auf Heizstrahler der Serien RELAX GLASS, RELAX DARK, TERM und SMART.

  • 6 Monate Garantie auf Heizröhren

  • 6 Monate Garantie auf Heizplatten HEATPANELS

Die Frist für die Berechnung der Garantiedauer beginnt mit Rechnungsdatum. Die Garantieleistung des Herstellers erstreckt sich räumlich auf das Land der Bundesrepublik Deutschland. Treten während dieses Zeitraums Material- oder Herstellungsfehler auf, gewährt der Hersteller als Garantiegeber im Rahmen der Garantie eine der folgenden Leistungen nach seiner Wahl:

– kostenfreie Reparatur der Ware oder
– kostenfreier Austausch der Ware gegen einen gleichwertigen Artikel (ggf. auch ein Nachfolgemodell, sofern die ursprüngliche Ware nicht mehr verfügbar ist).

Bitte wenden Sie sich im Garantiefall an den Garantiegeber:

  • 1. Wenn Sie das Produkt direkt bei BURDA WTG gekauft haben an, kontaktieren Sie uns bitte direkt:

    Burda Worldwide Technologies GmbH
    Rudolf-Diesel-Straße 18
    D-65760 Eschborn

    E-Mail: info@burtdawtg.de
    Tel.: +49 6173 32424-0

  • 2. Wenn Sie das Produkt bei einem Händler gekauft haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Händler.

Garantieansprüche sind ausgeschlossen bei Schäden an der Ware durch:

  • missbräuchliche oder unsachgemäße Behandlung
  • Umwelteinflüsse (Feuchtigkeit, Hitze, Überspannung, Staub etc.)
  • Nichtbeachtung etwaiger Sicherheitsvorkehrungen
  • Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung
  • Gewaltanwendung (z. B. Schlag, Stoß, Fall)
  • eigenmächtige Reparaturversuche
  • normaler Verschleiß

Eine Inanspruchnahme der Garantieleistung setzt voraus, dass dem Garantiegeber die Prüfung des Garantiefalls durch Einschicken der Ware ermöglicht wird. Hierbei ist darauf zu achten, dass Beschädigungen auf dem Transportweg durch eine entsprechende Verpackung vermieden werden.

Für die Beantragung der Garantieleistung müssen Sie eine Kopie der Originalrechnung der Warensendung beilegen. Falls diese nicht mehr vorhanden ist, benötigen wir die Rechnungs- bzw. Auftragsnummer. Wir bitten um Verständnis, dass der Hersteller ohne Beilegung dieser Rechnungskopie bzw. ohne Rechnungs- bzw. Auftragsnummer die Garantieleistung ablehnen kann. Die Übersendung der Rechnungskopie dient der Berechnung der Garantiefrist. Des Weiteren müssen Sie Namen und Anschrift des Verkäufers mitteilen, sofern sich dies nicht aus der beigefügten Rechnungskopie ergeben sollte.

Sofern es sich um einen berechtigten Garantieanspruch handelt, erfolgt die Garantieabwicklung für Sie frachtfrei. Eventuell von Ihnen verauslagte Versandkosten werden dann durch den Garantiegeber erstattet.

WICHTIGE HINWEISE:

Ihre gesetzlichen Rechte gegen uns aus dem mit uns geschlossenen Kaufvertrag werden von diesem Garantieversprechen in keiner Weise eingeschränkt. Insbesondere etwaig bestehende gesetzliche Gewährleistungsrechte uns gegenüber bleiben von diesem Garantieversprechen unberührt.

Ist die Kaufsache mangelhaft, können Sie sich daher in jedem Fall an uns im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung halten, unabhängig davon, ob ein Garantiefall vorliegt oder die Garantie in Anspruch genommen wird.