• Unent­gelt­li­che Rück­nah­me von Altbatterien

Anlage 3

Bat­te­rien dür­fen nicht über den Haus­müll ent­sorgt wer­den. Sie sind zur Rück­ga­be von Alt­bat­te­rien gesetz­lich ver­pflich­tet, damit eine fach­ge­rech­te Ent­sor­gung gewähr­leis­tet wer­den kann. Sie kön­nen Alt­bat­te­rien an einer kom­mu­na­len Sam­mel­stel­le oder im Han­del vor Ort abge­ben. Auch wir sind als Ver­trei­ber von Bat­te­rien zur Rück­nah­me von Alt­bat­te­rien ver­pflich­tet, wobei sich unse­re Rück­nah­me­ver­pflich­tung auf Alt­bat­te­rien der Art beschränkt, die wir als Neu­bat­te­rien in unse­rem Sor­ti­ment füh­ren oder geführt haben. Alt­bat­te­rien vor­ge­nann­ter Art kön­nen Sie daher ent­we­der aus­rei­chend fran­kiert an uns zurück­sen­den oder sie direkt an unse­rem Ver­sand­la­ger unter der im Impres­sum genann­ten Adres­se unent­gelt­lich abgeben.

  • Infor­ma­tio­nen zu Elek­tro- und Elektronik(alt)geräten ab dem 01.01.2022

Die nach­fol­gen­den Hin­wei­se rich­ten sich an pri­va­te Haus­hal­te, die Elek­tro- und/ oder Elek­tronik­ge­rä­te nut­zen. Bit­te beach­ten Sie die­se wich­ti­gen Hin­wei­se im Inter­es­se einer umwelt-gerech­ten Ent­sor­gung von Alt­ge­rä­ten sowie Ihrer eige­nen Sicherheit.

1. Hinweise zur Entsorgung von Elektro- und Elektronik(alt)geräten und zur Bedeutung des Symbols nach Anhang 3 zum ElektroG

Besit­zer von Alt­ge­rä­ten haben die­se einer vom unsor­tier­ten Sied­lungs­ab­fall getrenn­ten Erfas­sung zuzu­füh­ren. Elek­tro- und Elek­tro­ni­kal­t­ge­rä­te dür­fen daher nicht als unsor­tier­ter Sied-lungs­ab­fall besei­tigt wer­den und gehö­ren ins­be­son­de­re nicht in den Haus­müll. Viel­mehr sind die­se Alt­ge­rä­te getrennt zu sam­meln und etwa über die ört­li­chen Sam­mel- und Rück­ga­be­sys­te­me zu entsorgen.

Besit­zer von Alt­ge­rä­ten haben zudem Alt­bat­te­rien und Alt­ak­ku­mu­la­to­ren, die nicht vom Alt­ge­rät umschlos­sen sind, sowie Lam­pen, die zerstörungs­frei aus dem Alt­ge­rät ent­nom­men wer­den kön­nen, vor der Abga­be an einer Erfas­sungs­stel­le von die­sem zu trennen.
Letz­te­res gilt nicht, soweit die Alt­ge­rä­te nach § 14 Absatz 4 Satz 4 oder Absatz 5 Satz 2 und 3 Elek­troG im Rah­men der Optie­rung durch die öffent­lich-recht­li­chen Ent­sor­gungs­trä­ger zum Zwe­cke der Vor­be­rei­tung zur Wie­der­ver­wen­dung von ande­ren Alt­ge­rä­ten sepa­riert wer­den, um die­se für die Wie­der­ver­wen­dung vorzubereiten.

Anhand des Sym­bols nach Anla­ge 3 zum Elek­troG kön­nen Besit­zer Alt­ge­rä­te erken­nen, die am Ende ihrer Lebens­dau­er getrennt vom unsor­tier­ten Sied­lungs­ab­fall zu erfas­sen sind. Das Sym­bol für die getrenn­te Erfas­sung von Elek­tro- und Elek­tronik­ge­rä­ten stellt eine durch­ge­stri­che­ne Abfall­ton­ne auf Rädern dar und ist wie folgt aus­ge­stal­tet, sie­he Anla­ge 3.

2. Unentgeltliche Rücknahme von Altgeräten durch Vertreiber

Ver­trei­ber (jede natür­li­che oder juris­ti­sche Per­son oder Per­so­nen­ge­sell­schaft, die Elek­tro- oder Elek­tronik­ge­rä­te anbie­tet oder auf dem Markt bereit­stellt) mit einer Ver­kaufs­flä­che für Elek­tro- und Elek­tronik­ge­rä­te von min­des­tens 400 Qua­drat­me­tern (bei Ver­trieb unter Ver­wen­dung von Fern­kom­mu­ni­ka­ti­ons­mit­tels statt­des­sen mit Lager- und Ver­sand­flä­chen für Elek­tro- und Elek­tronik­ge­rä­te von min­des­tens 400 Qua­drat­me­tern) sowie Ver­trei­ber von Lebens­mit­teln mit einer Gesamt­ver­kaufs­flä­che von min­des­tens 800 Qua­drat­me­tern, die mehr­mals im Kalen­der­jahr oder dau­er­haft Elek­tro- und Elek­tronik­ge­rä­te anbie­ten und auf dem Markt bereit­stel­len (bei Ver­trieb unter Ver­wen­dung von Fern­kom­mu­ni­ka­ti­ons­mit­teln statt­des­sen mit Gesamt-Lager- und -Ver­sand­flä­chen von min­des­tens 800 Qua­drat­me­tern), sind gegen­über End­nut­zern zur unent­gelt­li­chen Rück­nah­me von Elek­tro-Alt­ge­rä­ten wie folgt verpflichtet:

a) Rückgabe/Abholung bei Kauf eines Neu­ge­räts und Aus­lie­fe­rung an pri­va­ten Haushalt
Bei Abschluss eines Kauf­ver­tra­ges über ein neu­es Elek­tro- oder Elek­tronik­ge­rät ist der Ver­trei­ber ver­pflich­tet, ein Alt­ge­rät der glei­chen Gerä­te­art, das im Wesent­li­chen die­sel­ben Funk­tio­nen wie das Neu­ge­rät erfüllt, unent­gelt­lich zurückzunehmen.
Ist Ort der ein pri­va­ter Haus­halt, erfolgt die Rück­nah­me durch eine kos­ten­lo­se Abho­lung. Hier­für kann bei der Aus­lie­fe­rung des Neu­ge­räts ein Alt­ge­rät der glei­chen Gerä­te­art mit im Wesent­li­chen glei­chen Funk­tio­nen dem aus­lie­fern­den Trans­port­un­ter­neh­men über­ge­ben werden.
Erfolgt der Ver­trieb des Neu­ge­räts aus­schließ­lich unter Ver­wen­dung von Fern­kom­mu­ni­ka­ti­ons­mit­teln (§ 312c Abs. 2 BGB), gilt einschränkend:
Die kos­ten­lo­se Abho­lung eines gerä­te­art- und funk­ti­ons­glei­chen Alt­ge­räts erfolgt nur, wenn es sich dabei um ein Gerät der Kate­go­rie 1 (Wär­me­über­tra­ger), 2 (Bild­schir­me, Moni­to­re, Gerä­te mit Bild­schir­men mit einer Ober­flä­che von mehr als 100 Qua­drat­zen­ti­me­tern) und/oder 4 (Groß­ge­rä­te, bei denen min­des­tens eine der äuße­ren Abmes­sun­gen mehr als 50 Zen­ti­me­ter beträgt) handelt.
Han­delt es sich statt­des­sen um ein Alt­ge­rät der Kate­go­rie 3, 5 und/oder 6, erfolgt eine kos­ten­lo­se Abho­lung nicht und gilt statt­des­sen für die kos­ten­lo­se Rück­ga­be der nach­fol­gen­de Buch­sta­be b).
Eine Über­sicht über die Gerä­te­ka­te­go­rien und die jeweils erfass­ten Gerä­te fin­det sich hier: https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/anlage_1.html

b) Rück­ga­be bei Kauf eines Neu­ge­rä­tes und Abga­be anderenorts/Rückgabe von Kleingeräten
Bei Abschluss eines Kauf­ver­tra­ges über ein neu­es Elek­tro­ge­rät, das nicht an den pri­va­ten Haus­halt aus­ge­lie­fert wird, und bei Ver­trieb eines Neu­ge­räts der Kate­go­rien 3, 5 und/oder 6 aus­schließ­lich unter Ver­wen­dung von Fern­kom­mu­ni­ka­ti­ons­mit­teln (§ 312c Abs. 2 BGB) mit Aus­lie­fe­rung an den pri­va­ten Haus­halt besteht die Mög­lich­keit, ein Alt­ge­rät der glei­chen Gerä­te­art, das im Wesent­li­chen die­sel­ben Funk­tio­nen wie das Neu­ge­rät erfüllt, unent­gelt­lich an den Ver­trei­ber zurückzugeben.
Die­sel­be Mög­lich­keit besteht unab­hän­gig vom Kauf eines neu­en Elek­tro- oder Elek­tronik­ge­rä­tes auch für Alt­ge­rä­te, die in kei­ner äuße­ren Abmes­sung grö­ßer als 25 Zen­ti­me­ter sind. Die Rück­ga­be­mög­lich­keit durch den End­nut­zer beim Ver­trei­ber ist in die­sem Fall auf 3 Alt­ge­rä­te pro Gerä­te­art beschränkt.
Beim Ver­trieb aus­schließ­lich unter Ver­wen­dung von Fern­kom­mu­ni­ka­ti­ons­mit­teln (§ 312c Abs. 2 BGB) erfolgt unter den oben genann­ten Vor­aus­set­zun­gen die Rückgabe
• von Alt­ge­rä­ten der Kate­go­rien 3, 5 und/oder 6
• von Alt­ge­rä­ten, die in kei­ner äuße­ren Abmes­sung grö­ßer als 25 Zen­ti­me­ter sind,
• durch geeig­ne­te Rückgabe­möglichkeiten in zumut­ba­rer Ent­fer­nung zum jewei­li­gen Endnutzer.
Ande­ren­falls erfolgt die Rück­ga­be am Ort der Abga­be oder in unmit­tel­ba­rer Nähe hier­zu. Die Ver­trei­ber müs­sen hier­zu geeig­ne­te Rück­ga­be­mög­lich­kei­ten ein­ge­rich­tet haben.

3. Hinweise zu den Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten

Abga­be­ort:
Bur­da World­wi­de Tech­no­lo­gies GmbH
Rudolf-Die­sel-Str. 18
D-65760 Eschborn

Entsorger/ Rück­nah­me­sys­tem:
Inter­ze­ro Cir­cu­lar Solu­ti­ons Ger­ma­ny GmbH
Stollwerck­str. 9 a
51149 Köln

Besit­zer von Alt­ge­rä­ten kön­nen die­se im Rah­men der durch öffent­lich-recht­li­chen Ent­sor­gungs­trä­ger ein­ge­rich­te­ten und zur Ver­fü­gung ste­hen­den Mög­lich­kei­ten der Rück­ga­be oder Samm­lung von Alt­ge­rä­ten abge­ben, damit eine ord­nungs­ge­mä­ße Ent­sor­gung der Alt­ge­rä­te sicher­ge­stellt ist. Gege­be­nen­falls ist dort auch eine Abga­be von Elek­tro- und Elek­tronik­ge­rä­ten zum Zwe­cke der Wie­der­ver­wen­dung der Gerä­te mög­lich. Nähe­re Infor­ma­tio­nen hier­zu erhal­ten Sie von der jewei­li­gen Sam­mel- bzw. Rücknahmestelle.

4. Hinweis zum Datenschutz

Auf zu ent­sor­gen­den Alt­ge­rä­ten befin­den sich teil­wei­se sen­si­ble per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten (etwa auf einem PC oder einem Smart­phone), die nicht in die Hän­de Drit­ter gelan­gen dür­fen. Wir wei­sen aus­drück­lich dar­auf hin, dass End­nut­zer von Alt­ge­rä­ten eigen­ver­ant­wort­lich für die Löschung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten auf den zu ent­sor­gen­den Alt­ge­rä­ten sor­gen müssen.

5. Hinweis zu unserer WEEE-Registrierungsnummer

Wir sind als Her­stel­ler von Elek­tro- und/ oder Elek­tronik­ge­rä­ten unter der fol­gen­den Regis­trie­rungs­num­mer (WEEE-Reg.-Nr. DE) Wir sind als Her­stel­ler von Elek­tro- und/ oder Elek­tronik­ge­rä­ten unter der fol­gen­den Regis­trie­rungs­num­mer (WEEE-Reg.-Nr. DE) bei der Stif­tung stif­tung ear regis­triert: DE 50492100 regis­triert: DE 50492100.